
Schloss Torgelow
Aufnahme, Kosten & Stipendien

Aufnahme
Zunächst findet ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort statt, für das sich ein Mitglied des Leitungsteams etwa 90 Minuten Zeit nimmt. Im Anschluss erhält die Familie eine Führung.
Für die Anmeldung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter Schul- & Internatsvertrag, Schülerbogen, Gesundheitsbericht, ärztliches Attest, Einwilligungserklärung, Passbild, Zeugnisse ab Klasse 1, ggf. ein Übergangszeugnis sowie Kopien des Ausweises und Impfausweises. Internationale Schülerinnen und Schüler müssen über gute Deutschkenntnisse auf Niveau B2 verfügen; wer dieses Sprachniveau noch nicht erreicht hat, besucht zunächst einen Sprachkurs.
Grundsätzlich nimmt Schloss Torgelow Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse auf, wobei die Aufnahmeentscheidung auch von den bisherigen schulischen Leistungen abhängt.
Unsere nächsten Informationstage in Torgelow am See bei Waren (Müritz):
- Samstag, 06.09.2025
- Samstag, 27.09.2025
- Samstag, 11.10.2025
- Samstag, 18.10.2025

Rufen Sie uns an
Gerne beraten wir Sie telefonisch über die Möglichkeiten, die Schloss Torgelow Ihrem Kind bietet.
Unsere Eltern- und Schülerberaterin, Frau Vlach, steht Ihnen von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 für eine telefonische Beratung zur Verfügung.
Gerne vereinbart sie mit Ihnen Ihren persönlichen Termin für einen Besuch auf Schloss Torgelow
Frau Anika Vlach
Der Schul- und Internatskostenbeitrag im Schuljahr 2025/2026*
Klassen | monatlich | Halbjahresvorauszahlung (1,0 % Rabatt) | Jahresvorauszahlung (2,0 % Rabatt) |
---|---|---|---|
Klassen 5-7 | 3.598 EUR | 21.372 EUR | 42.312 EUR |
Klassen 8-10 | 3.794 EUR | 22.536 EUR | 44.617 EUR |
Oberstufe | 3.955 EUR | 23.493 EUR | 46.511 EUR |
Zusätzlich werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
Aufnahmegebühr 450,00 EUR einmalig bei Aufnahme. Austrittsgebühr 250,00 EUR einmalig bei Austritt.
*Der Schul- und Internatskostenbeitrag für das Schuljahr 2026/2027 steht zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht fest.
Sämtliche Kostenbeiträge werden als Jahresbeitrag erhoben und können in 12 monatlichen Raten bezahlt werden. Die Rate wird jeweils am 1. des Folgemonats abgebucht. Erfolgt der Internatseintritt erst im Laufe des Schuljahres, werden die Kostenbeiträge anteilig berechnet.
Bezahlen Eltern für mehrere Geschwister gleichzeitig das Internat, dann erhalten alle jüngeren Geschwisterkinder jeweils 20% Nachlass auf die Schul- und Internatsgebühren.
Aufgrund allgemeiner Schwankungen des Zinsniveaus behält sich Schloss Torgelow Änderungen bzgl. des Nachlasses für Jahres- bzw. Halbjahresvorauszahlungen jeweils zum Schuljahresbeginn vor. Schloss Torgelow gibt solche Änderungen spätestens drei Monate vorab bekannt.
Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten (Nr. 5 des Vertrages) nicht in dem Schul- und Internatskostenbeitrag enthalten sind und Ihnen separat über ein Schülerkonto in Rechnung gestellt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern den Schul- und Internatskostenbeitrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen können, steht eine begrenzte Zahl leistungsbezogener Stipendien zur Verfügung.
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schul- und Betreuungskosten
Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen gelten folgende steuerlichen Abzugsmöglichkeiten:
1. Steuerliche Absetzbarkeit von Schulkosten
In Deutschland können 30% der anfallenden Kosten des Schulunterrichts als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.Ä. Schloss Torgelow ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.
2. Absetzbarkeit von Betreuungskosten im Internat
Eltern mit einem Kind unter 14 Jahren können zusätzlich zu den Schulkosten sogenannte Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Von den Betreuungskosten sind 80%* – aber maximal 4.000 Euro* – je Jahr und Kind absetzbar. Nicht zu den Betreuungskosten gehören Kosten für z.B. Verpflegung, Sport oder andere Freizeitaktivitäten. Schloss Torgelow ermittelt jährlich den relevanten Betreuungskostenanteil und bescheinigt diesen zusammen mit den Schulkosten zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres. (*gültig ab 01.01.2025)
Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sein dürfen und können und Sie zur Sicherheit eine weitere Konsultation bei Ihrem Steuerberater in Anspruch nehmen sollten.
Stipendien für begabte Schülerinnen und Schüler
Das Volkhard Brox Stipendium zum Besuch des privaten Internatsgymnasiums Schloss Torgelow wird von der Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e. V. in Heidelberg vergeben.

1. Bewerberkreis
Für das Stipendium können sich Schülerinnen und Schüler bewerben, die die Aufnahmevoraussetzungen am privaten Internatsgymnasium Schloss Torgelow erfüllen. Sie sollten
- bereit sein, sich in die Internatsgemeinschaft einzubringen,
- soziale, musische oder sportliche Interessen haben und
- gute oder sehr gute schulische Leistungen nachweisen.
Die Bewerbungen gelten für das kommende Schuljahr. Der Bewerberkreis für Erstbewerbungen umfasst Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Klassenstufen 5 bis 10 besuchen.
2. Bewerbungsverfahren
Bewerberinnen oder Bewerber müssen bis spätestens 28.02. des Jahres folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:
- handschriftlich verfasster Aufsatz, in dem die Bewerberin/der Bewerber darlegt, welche Erwartungen sie/er an den Besuch des privaten Internatsgymnasiums knüpft und welche außerschulischen Interessen sie/er hat;
- eine Zeugnismappe mit allen Zeugnissen ab der 1. Grundschulklasse;
- einen Lebenslauf mit Lebensdaten und Interessengebieten;
- ein Foto der Bewerberin/des Bewerbers;
- ein Referenzschreiben eines sie/ihn unterrichtenden Lehrers;
- eine Einverständniserklärung der Eltern, dass das Stipendium beantragt werden darf und
- eine Kopie des aktuellsten Einkommensteuerbescheids der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;
- eine Erklärung über die maximal mögliche monatliche Eigenbeteiligung an den Schul- und Internatsgebühren. Fehlen diese Angaben, kann ihr Stipendienantrag nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass zum Bewerbungsstichtag alle Unterlagen vollständig vorliegen müssen. Sind die Unterlagen nicht vollständig, wird der Antrag nicht an die Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e.V. weitergeleitet, sondern an den Antragsteller zurückgeschickt.
Außerdem muss sich der Bewerber vor dem Einreichen der Unterlagen beim privaten Internatsgymnasium Schloss Torgelow persönlich vorgestellt haben.
Der Antrag ist zu richten an:
Gesellschaft zur Förderung
begabter Schülerinnen und Schüler e. V.
c/o Schloss Torgelow
Schlossallee 1
17192 Torgelow am See
3. Auswahl der Stipendiaten
Nach Eingang aller Bewerbungen werden die schriftlichen Bewerbungen von der Stipendienkommission der Gesellschaft zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler e. V. geprüft.
4. Höhe und Dauer des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums ist abhängig vom Förderbedarf des Schülers. Das gewährte Stipendium wird vom Schul- und Internatskostenbeitrag in Abzug gebracht.
Das Stipendium wird grundsätzlich bis zum Abitur gewährt, soweit die Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Hierzu ist jährlich zum Stichtag ein neuer Antrag zu stellen. Als Anlage für diesen Fortsetzungsantrag sind das letzte Zeugnis sowie der aktuellste Einkommensteuerbescheid ausreichend.